Sie wissen wie der Name der Gesellschaft lauten soll, der Zweck der Gesellschaft wurde bestimmt, die Aktienstückelung oder die Stammanteile wurden festgelegt, die Gesellschaft verfügt über ein Domizil, dann können Sie starten:
Für die Gründung einer Gesellschaft wird mindestens ein Gründer benötigt, der oder die Gründer können eine natürliche Person oder aber auch eine juristische Person sein.
Das Aktien- oder Stammkapital der zu gründenden Gesellschaft, ist auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank einzubezahlen. Für eine Aktiengesellschaft mit einem Mindestkapital von CHF 100‘000.- sind mindestens CHF 50‘000.- einzubezahlen, für eine GmbH sind mindestens CHF 20‘000.- einzubezahlen.
Nach Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister steht der Gesellschaft das Kapital wieder in vollem Umfang zu Verfügung.
Mit einer öffentlichen Beurkundung, wird der Gründungsakt der Gesellschaft vollzogen. In dieser öffentlichen Urkunde erklären der oder die Gründer eine Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit< beschränkter Haftung zu gründen, legen die Statuten fest und bestellen die Organe der Gesellschaft.
Mit der beglaubigten Gründungsurkunde wird die Gesellschaft zur Eintragung bei dem Handelsregisteramt des zukünftigen Sitzes angemeldet. Je nach Kanton wird die Eintragung der Gesellschaft in der Regel innerhalb von 5 – 10 Tagen vorgenommen.
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