Rechtsdomizile

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Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit zwischen eigenen Räumlichkeiten mit einer vollwertigen Geschäftsadresse und einer c/o-Adresse zu wählen. Seit geraumer Zeit wird die Nutzung von reinen „Briefkastenfirmen“, die aber nach außen hin wie vollwertige Gesellschaften auftreten, genauer reglementiert. Hierzu wurde im November 2009 eine neues Merkblatt zum Thema Rechtsdomizile herausgegeben: Merkblatt über das Rechtsdomizil. (Quelle Kanton Zug)

Für den Start einer Gesellschaft kann es durchaus sinnvoll sein, zunächst eine Lösung mit einem sogenannten „Office Sharing System“ zu wählen, da Sie vielleicht viel unterwegs sind, Ihre Gesellschaft über Mobiltelefon und Notebook steuern, die Verwaltung aber am Sitz Ihrer Gesellschaft haben und dort auch nach Bedarf Räumlichkeiten nützen können. Damit eine solche Lösung Hand und Fuß hat und entsprechend den Verordnungen etabliert ist, gibt es einige Dinge zu beachten und zu erfüllen, bei denen wir Sie gerne beraten und mit Ihnen gemeinsam die für Ihr Unternehmen richtige Lösung wählen.

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